Problematik

Da hat man sich bei der Entwicklung des Fahrradträgers von den Vorschriften in die Enge treiben lassen, und herausgekommen ist (zugegebenermassen hart ausgedrückt):

Eine Fehlkonstruktion!

Erster Ärger bereits beim Beladen des Fahrrades, resp. der Fahrräder. Da reicht der Grundträger runter bis fast zur Radachse, aber ich hole mir beim Raufstemmen fast eine Muskelzerrung. Zweiter Ärger beim Fahren. Die Aerodymamik wird massiv beeinflusst. Erreicht meine Rennkugel im 6. Gang locker seine 135 km/h., so kann ich froh sein wenn ich noch mit 100 km/h vorwärts komme. Im 5. Gang erreiche ich mit Mühe wenigstens noch 120 km/h.

Fazit: Länger unterwegs und erhöter Benzinverbrauch.

Die Lösung

Die horizontale Schiene muss ganz nach unten. So sind die Fahrräder hinter dem Fahrzeug geschützt. Auch lassen sie sich viel einfacher montieren.

Dabei werden nun allerdings die Rückleuchten verdeckt, weshalb der Fahrradträger mit eigenen Leuchten versehen werden muss. Ich will es nicht beschwören, aber gem. EU-Vorschriften scheint es zu reichen wenn die Lampen von hinten zu sehen sind.

Manchmal habe ich das Gefühl, die Schweiz passt sich EU-Verordnungen an, auch wenn diese noch so schwachsinnig sind. Was die Beleuchtung angeht, so geht unsere STVO noch eigene Wege. Es wird von mir erwartet, dass ich mich beim Umbau an die STVO halte, will ich aber wissen was da drinn steht, so ist das gar nicht so einfach herauszufinden. Ich habe beim Strassenverkehrsamt jemanden gefunden, der mir schlussendlich die nötigen angaben gemacht hat, auch wenn ich zum Schluss das Gefühl hatte langsam lästig zu sein.

Beim Umbau ist also darauf zu achten dass die Lampen nicht nur zu sehen sind, sondern auch dass bestimmte Masse eingehalten werden. Folgende Vorschriften sind zu beachten:

1. In der Verkehrsregelverordnung (VRV) ist festgehalten:

Art. 73 Abs. 2 lit. d.
Fahrräder dürfen hinten an einem Motorfahrzeug befestigt werden, dürfen dieses seitlich jedoch nicht mehr als 20 cm pro Seite überragen und die Gesamtbreite darf 2m nicht überschreiten.
Die letztere Vorschrift kommt nicht zur Anwendung, da der SMART je nach Ausführung 1515 mm oder 1537 mm breit ist.

Art. 57 Abs. 2
Ladung, Lastenträger etc. dürfen weder die Kontrollschilder noch die Beleuchtungsvorrichtungen verdecken.

2. In den technischen Anforderungen für Strassenfahrzeuge (VTS) ist festgehalten:

Art. 89
Lastenträger dürfen mit zusätzlichen Beleuchtungsvorrichtungen ausgerüstet werden. Diese dürfen zusammen mit den am Fahrzeug angebrachten Lichtern brennen. Sie müssen jedoch die Anbauvorschriften einhalten. Die Kontrollschilder dürfen unter Einhaltung der Anbauvorschriften an einem Lastenträger montiert werden. Eine zusätzliche Beleuchtung ist erforderlich.

Die Abgabe eines 3. Schildes ist rechtlich nicht möglich. (Pers. Anmerkung: Ist der Staat nicht in der Lage ein 3. Schild auszuhändigen, so wüsste ich nicht wie ich es fertig bringen soll das Schild umzumontieren. Die Ausrede es sei nicht erlaubt ist so das ziemlich dümmste was ich in letzter Zeit gehört habe.)

Und so sieht der fertige Umbau aus:

Und so geht man vor:

Damit die Gleiter in welche die horizontale Schiene festgeschraubt wird ganz nach unten durchfallen können müssen die beiden Sicherungsstifte entfernt werden. Einfach mit einem Stahlnagel nach hinten durchstossen. Da die Schrauben grösser als der vertikale Schlitz sind, muss der Schlitz an der gewünschten Befestigungshöhe etwas aufgebohrt werden. Die Bohrungen im horizontalen Träger müssen ebenfalls nach aussen versetzt werden.

Für die Beleuchtung habe ich sog. Kombileichten verwendet. Diese enthalten Schluss- und Bremslichter sowie die Richtungsblinker. Ausserdem können sie dazu verwendet werden ein dazwischen montiertes Nummernschild zu beleuchten. Für das Rückfahrlicht habe ich eine sep. Leuchte verwendet.

Zur Speisung der Leuchten habe ich in die linke Verkleidung des Gebäckraumes (unter den Deckel) eine Steckdose eingebaut, wie sie auch für Anhänger verwendet werden. Für die Verkabelung muss die Verkleidung gelöst werden. Die eine sichtbare Schraube lösen und das Plastikteil in welches sie eingeschraubt war herausziehen. Nun mit etwas Kraft die Verkleidung lösen. Sie wird von einer Art Druckknöpfen festgehalten. Jetzt einfach noch die komplette Rückleuchte rausschrauben und die Drähte können angezapft werden. Das Rückfahrlicht und der rechte Blinker muss auf der rechten Seite abgenommen werden. Vorsicht beim Verlegen der Drähte unter dem Teppich, dort kann es recht heiss werden. Es gibt Pressverbinder die es ermöglichen die Leitung anzuzapfen, ohne diese durchtrennen zu müssen.

Das Kabel vom Stecker wird einfach durch die Gummidichtung der Heckklappe geführt.

Abstand [A] Gemessen vom Kotflügel müssen die Rückleichten innerhalb von 40 cm montiert sein.

Abstand [B] Die Rückleuchte muss bei unbeladenem Fahrzeug mindestens 35 cm ab Boden montiert sein.

Abstand [C] Für die Rückfahrleuchte beträgt der Abstand mindestens 25 cm.

Für das Kontrollschild gilt ein Abstand von mindestens 20 cm.

Detailierte Anleitung

Wem das zu Allgemein ist, kann hier eine ausführliche Anleitung im PDF-Format downloaden. Sie stammt von Gerhard und basiert auf einer Idee von Sascha.

[ Anleitung ]

Und so sieht es im direkten Vergleich aus: